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Stand: 24.09.10
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Da ich weiß, wie teuer und aufwendig die Pflege ist, findet ihr hier ein paar Tipps, wie ihr etwas Geld sparen könnt.

Hier gilt auf jeden Fall der Grundsatz: "Wer nicht fragt bleibt dumm!"

Im allgemeine bekommt man einige der Informationen über die Bürgertelefone der Gemeinde, der Stadt- oder Landkreise. Man bekommt auch Tipps zu Behindertenfahrdiensten und Veranstaltungen für Behinderte.  Dort ist die Qualität der Informationen jedoch von dem dort arbeitenden Personal abhängig. Bei uns in Rastatt ist das Engagement dort erste Sahne - Danke.

Inhalt dieser Seite

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte

  • Informationen über Steuerermäßigungen, Versicherungsermäßigungen, Gebührenermäßigungen und Reiseverkehr.
    Broschüre "Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte" erhält man bei:
    (im Moment leider vergriffen)

    Landes-Wohlfahrtsverband Baden
    Hauptfürsorgestelle
    Ernst-Frey-Straße 9
    76135 Karlsruhe
    Internet: http://www.jugendhilfe-baden.de/

Da die Broschüre derzeit vergriffen ist, und alle Bemühungen bisher scheiterten, eine aktuelle Version zu bekommen, habe ich im folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte veröffentlicht. Da es sich bei der Broschüre um eine ältere Ausgabe handelt, sind die Angaben nicht auf dem neusten Stand. In Einzellfall müsst ihr also selber prüfen was sich geändert hat (meistens Beträge). 

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Lohnsteuerjahresausgleich

  • Auf der Lohnsteuerkarte kann - je nach Grad der Behinderung - ein Steuerfreibetrag von bis zu 3600,-€ eingetragen werden (unabhängig davon, ob ihr beim Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich die tatsächlichen Kosten angebt oder nicht).
     
  • Weiterhin können beim Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich entweder die Freibeträge oder die tatsächlichen Pflegekosten geltend gemacht werden. Da die tatsächlichen Pflegekosten meist höher sind als die Freibeträge, solltet ihr immer einen Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich machen.
     
  • Alle Tipps sind in der Broschüre "Steuer - Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte" zusammengefasst.
     
  •  Info: Lohn- und Einkommensteuer (steuer.pdf) (Acrobat Reader erforderlich)

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Rente, Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- Berufsunfähigkeitsrente

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Ermäßigungen/Befreiungen für Auto und/oder öffentlicher Verkehr

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Rundfunkgebührenbefreiung

  • Anträge stellt man bei der Gemeinde. Benötigt wird ein Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen "Bl" oder "Rf". Die Befreiung gilt für 3 Jahre und muss danach erneuert werden.
    Befreiungen gibt es u. a. für
    • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des §27e BVG
    • Blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Personen (Erwerbsminderung mind. 60% allein wegen der Sehbehinderung)
    • Hörgeschädigte
    • Behinderte, die nicht vorübergehend um wenigstens 80% in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht ständig teilnehmen können.
    • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem BSHG
    • Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen nach §1 Abs.1 Nr. 8 der Befreiungsordnung
    • weitere Befreiungen sind möglich, aber meiner Ansicht nicht für Pflegebedürftige relevant.

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Verbilligter Telefontarif

  • Bei der deutschen Telekom kann man einen Rabatt beantragen - bei uns momentan zwischen 6,00€ und 7,00€ (nur auf Verbindungsentgelte).
     
  • Vodafon bietet Tarife teilweise günstiger an.

Nachfragen bei der Telefongesellschaft (Hotline) würde ich auf jedem Fall empfehlen. Normalerweise reicht eine Kopie des Behindertenausweises aus. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

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Zuschüsse

  • wird noch aktualisiert

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Behandlungspflege

  • wird noch aktualisiert

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Fahrdienst

  • wird noch aktualisiert

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